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Pauschalreise

Ihr Urlaub war nicht so, wie Sie sich das vorgestellt haben? Ihre Rechte als Reisender bei einer Pauschalreise.

Urlaub mit Mängeln?

Lärm im Hotel?

Kein Pool?

Ihre Rechte bei der Pauschalreise

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Wann handelt es sich um eine Pauschalreise?

Der Grundfall einer Pauschalreise ist in dem gebündelten Angebot mehrerer Leistungen durch den Veranstalter zu sehen. Der Reiseveranstalter muss also mindestens zwei auf die Reise bezogene Leistungen erbringen, zudem muss er die Leistungen selbst als Einheit anbieten. Klassisches Beispiel ist der Flug mit Unterkunft (Hotel). Als erhebliche Reiseleistungen können u.a. weiter in Betracht kommen: Wellnessprogramm, Sprachschule, Sporteinrichtungen, Segeltour, Ausflüge etc.

Welche Rechte hat der Reisende bei Mängeln bei der Pauschalreise?

Hat die Reise Mängel, so stehen dem Reisenden folgende Ansprüche zur Seite:

  • Rücktritt von der Reise ohne Kosten
  • Abhilfe, also Beseitigung des Mangels
  • Selbstabhilfe, also eigene Beseitigung des Mangels, wenn der Reiseveranstalter nicht tätig wird. Die Kosten trägt dann der Reiseveranstalter.
  • Minderung des Reisepreises
  • Kündigung der Reise
  • Schadensersatz
  • Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude

Muss der Reiseveranstalter Mängel bei einer Pauschalreise beseitigen? Ja, der Reiseveranstalter muss Mängel beseitigen. Gleichzeitig muss der Reisende dem Reiseveranstalter aber auch Gelegenheit zur Beseitigung geben, um keine Rechte zu verlieren.

Wann kann der Reisende den Preis bei Mängeln in der Pauschalreise mindern und wieviel?

Wenn die Reise einen Mangel hat, so kann in der Regel auch Minderung verlangt werden. Die Grenze der Einstandspflicht des Reiseveranstalters ist erst dann erreicht, wenn Beeinträchtigungen dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzurechnen sind (z.B. dass der Reisende im  Urlaub bestohlen wird).

Voraussetzung der Minderung ist des Weiteren die Anzeige des Mangels beim Reiseveranstalter.

Hinsichtlich der Minderungshöhe kommt es auf den Grad der Beeinträchtigungen an.  Letztlich wird die Minderung durch Schätzung festgelegt. Dazu werden auch Vergleichsfälle herangezogen, wobei jeweils eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen wird.

Wann kann der Reisende…

von der Reise zurücktreten?

Ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag kommt dann in Betracht, wenn der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Vertragsschluss um mehr als 8% erhöht oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vornimmt. Streit entfacht häufig darüber, ob es sich um eine erhebliche Änderung handelt.

die Reise kündigen?

Die bereits angetretene Reise kann – ohne weitere Zahlungsverpflichtung – vom Reisenden gekündigt werden, wenn die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt ist oder die Fortsetzung der Reise aufgrund des Mangels unzumutbar ist.

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Wann bekommt der Reisende Schadensersatz bei Mängeln in der Pauschalreise?

Der Reisende kann zusätzlich zu der Minderung und / oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. Das Verschulden wir allerdings vermutet, der Reiseveranstalter muss sich entlasten. Zu ersetzen sind Sachschäden, Gepäckschäden oder zusätzliche Aufwendungen, z.B. Ersatzhotel, Taxikosten, zusätzliche Kosten für Flüge, für vernünftiges Essen, Visakosten.

Wann gibt es eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude bei der Pauschalreise?

Der Reisende kann über den zu ersetzenden tatsächlichen Schaden hinaus auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung (Schadensersatz, Schmerzensgeld) in Geld verlangen, wenn die Reise vom Veranstalter schuldhaft vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wurde. Vereitelt ist die Reise dann, wenn die Reise gar nicht angetreten werden kann oder gleich zu Anfang abgebrochen werden muss, z.B. weil das Hotel nicht fertig geworden ist. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise ist bei einer hohen Minderungsquote gegeben.

Wann bekommt der Reisende Schmerzensgeld bei einer Pauschalreise?

Der Reisende hat darüber hinaus einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der Reiseveranstalter für eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung einzustehen hat. Hierbei handelt es sich insbesondere um Verletzungen der Reisenden am Urlaubsort.  Typische Fälle sind hier das ungesicherte Hotelgelände (Spielplätze, Wege, Schwimmbecken), wodurch es zu Verletzungen der Reisenden kommt.

Wie komme ich an mein Recht, wenn meine Pauschalreise schlecht war?

Zuerst stellt sich die Frage, ob Sie etwas bzw. was Sie vom Reiseveranstalter verlangen können. Dies ist für die Reisenden häufig schwierig herauszufinden. Denn ohne Zugriff auf Datenbanken, Vergleichsfälle und rechtliches Know-how lässt sich kaum sicher feststellen, ob bzw. welche Ansprüche bestehen.
Darüber hinaus kommen viele Reiseveranstalter ihrer Zahlungspflicht nicht nach. Sie ignorieren die Anfragen der Urlauber oder vertrösten sie mit langen Wartezeiten. Dieses Vorgehen hat möglicherweise das Ziel, dass die Reisenden genervt die Verfolgung ihrer Entschädigung aufgeben.

Hier können wir Ihnen helfen! Sie müssen keine zeitaufwendige und nervenaufreibende Auseinandersetzung mit dem Reiseveranstalter führen. Füllen Sie einfach unseren Kontaktbogen auf der Website aus oder rufen Sie an; und wir übernehmen für Sie die Arbeit. Unsere Partneranwälte führen die Kommunikation mit dem Reiseveranstalter, notfalls klagen unsere Partneranwälte Ihre Ansprüche vor Gericht ein. Zahlen müssen Sie nur bei Erfolg, und zwar eine Provision in Höhe von 39 % (inkl. MwSt.).

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